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Als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben – Die aktuellen Regeln

100 Prozent PV GmbH
2024-08-10 13:28:00 / Ratgeber

Im Juli 2024 trat das Gesetz zur "Erleichterung des Einsatzes von Stecker-Solargeräten" in Kraft. Dieses Gesetz stuft Balkonkraftwerke jetzt als "privilegierte bauliche Veränderung" ein. Damit haben Mieter und Wohnungseigentümer das Recht, solche Anlagen zu nutzen. Trotzdem gibt es noch Details, die beachtet werden müssen, welche wir hier erläutern.

Balkonkraftwerke für Mieter – Sinnvoll oder nicht?

Ein Balkonkraftwerk bietet auch Mietern zahlreiche Vorteile. Neben der Reduzierung der Stromkosten leistet man einen Beitrag zur Energiewende. Durch den Betrieb einer Mini-PV-Anlage kann jeder einen Teil seines Strombedarfs selbst decken und so den Bezug von teurem Netzstrom verringern. Für zusätzliche Flexibilität und Sicherheit können Mieter auch Leichtbaumodule verwenden, die das Gewicht auf Balkonen reduzieren, und Batteriespeicher nutzen, um überschüssigen Strom für den späteren Verbrauch zu speichern.

Dürfen Mieter Balkonkraftwerke installieren?

Mieter dürfen Balkonkraftwerke betreiben, ohne dass der Vermieter dies pauschal verbieten kann. Dennoch ist es ratsam, den Vermieter vor der Installation zu informieren, da möglicherweise bauliche Veränderungen wie das Anbringen an der Fassade erforderlich sind. Solche Veränderungen können potenziell Schäden verursachen, die vermieden werden sollten.

Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Die gesetzliche Grenze für die Einspeisung ins Hausnetz liegt bei 800 Watt Wechselrichterleistung, wie im Solarpaket 1 festgelegt. Das bedeutet, dass Solarmodule auch eine höhere Leistung haben können, um selbst bei schlechten Lichtverhältnissen genug Strom zu erzeugen. Überschüssiger Strom wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist, eine Vergütung dafür gibt es jedoch nicht.

Ist die Installation eines Balkonkraftwerks eine bauliche Veränderung?

Nach dem neuen Gesetz ist die Genehmigung des Vermieters für ein Balkonkraftwerk nicht mehr zwingend notwendig. Trotzdem sollte der Vermieter informiert werden, vor allem, wenn es um bauliche Veränderungen wie das Anbohren der Fassade geht. Solche Maßnahmen könnten zu Schäden an der Bausubstanz führen, die vermieden werden sollten.

Können Vermieter Balkonkraftwerke verbieten?

Mit dem neuen Gesetz haben Vermieter nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu untersagen. Sie müssen jedoch über die Installation informiert werden und können bestimmte Vorgaben in Bezug auf die Optik der Anlage machen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass das Gesetz keine klaren Kriterien für die Anbringung von Balkonkraftwerken festlegt, was zu Konflikten führen kann.

Können Eigentümergemeinschaften ein Balkonkraftwerk verbieten?

Wohnungseigentümer haben jetzt das Recht, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, auch innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Allerdings sollte vor der Installation das Einverständnis der anderen Eigentümer eingeholt werden. Weitere Informationen zu den Regelungen finden sich auf der offiziellen Solarpaket-Seite der Bundesregierung sowie in den FAQs zur Gesetzesänderung.


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