Im Mai 2024 hat der Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet, das auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Seit dem 16. Mai 2024 sind die neuen Gesetzesänderungen in Kraft. Allerdings gibt es noch einige Unsicherheiten, besonders bei Balkonkraftwerken. Neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen auch die Normen des VDE beachtet werden. Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat der VDE eine Pressemitteilung herausgegeben. Trotzdem gibt es noch viele Fragen, die wir in diesem Artikel klären möchten.
Was hat sich vereinfacht?
Hier sind die wichtigsten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke auf einen Blick:
- Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks wird deutlich vereinfacht und ist nur noch im Marktstammdatenregister erforderlich.
- Stromzähler, die rückwärts laufen, sind vorübergehend erlaubt.
- Balkonkraftwerke werden nicht mehr mit großen PV-Anlagen zusammengefasst.
Welche Leistung ist erlaubt?
Laut Solarpaket 1 dürfen steckerfertige PV-Anlagen maximal 800 Watt Wechselrichterleistung haben. Diese Grenze wurde in einer Pressemitteilung des VDE bestätigt. Wichtig ist dabei, dass technische Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Der Anschluss von Balkonkraftwerken muss den Normen DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen, die den Anschluss an das Haushaltsnetz regeln.
Welcher Stecker ist zulässig?
Die Frage nach dem richtigen Stecker für Balkonkraftwerke sorgt weiterhin für Diskussionen. Laut den VDE-Normen dürfen Balkonkraftwerke nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder einen festen Anschluss angeschlossen werden. Der VDE hat jedoch in einem Positionspapier die vorübergehende Nutzung des haushaltsüblichen Schuko-Steckers für Wechselrichter bis 800 Watt gefordert. Eine endgültige Entscheidung wird es erst mit der neuen Produktnorm geben, die voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Welche Modulleistung ist erlaubt?
Das EEG begrenzt die maximale Modulleistung für steckerfertige PV-Anlagen auf 2000 Wattpeak. Das entspricht etwa vier bis fünf Modulen. Diese Leistung ist besonders bei schlechtem Wetter nützlich, um die Grundlast länger abzudecken. Eine neue Produktnorm, die derzeit erarbeitet wird, könnte die maximale Modulleistung auf 120 % der Wechselrichterleistung begrenzen. Bei einem 800-Watt-Wechselrichter wären das 960 Wattpeak. Allerdings sind bisher noch die 2000 Wattpeak rechtlich maßgebend.
Was bringt die Zukunft?
Der VDE arbeitet derzeit an einer neuen Produktnorm für Balkonkraftwerke. Der Entwurf wurde im Mai 2024 veröffentlicht, und bis zum 3. Juli 2024 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Es ist möglich, dass sich die Regeln noch ändern, bevor die endgültige Norm feststeht. Wir hoffen, dass alle offenen Fragen bald geklärt werden, damit Balkonkraftwerke einfacher und sicherer betrieben werden können.
Fazit: Das solltest du wissen
Die neuen Regeln bringen einige Vereinfachungen, aber auch weiterhin offene Fragen. Sicher ist, dass Balkonkraftwerke mit einem 800-Watt-Wechselrichter erlaubt sind. Die maximale installierte Modulleistung liegt bei 2000 Wattpeak. Beim Thema Stecker gibt es noch Unsicherheiten, aber die vorübergehende Nutzung des Schuko-Steckers wird geduldet. Es lohnt sich, die Entwicklung der neuen Produktnorm zu verfolgen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Lass dich von Unklarheiten nicht abschrecken. Ein Balkonkraftwerk zu installieren, war noch nie so einfach und kann dir helfen, Stromkosten zu sparen. Wir stehen dir gerne für Fragen zur Verfügung und bieten dir eine persönliche Beratung an.